Bitte lesen Sie die folgenden Informationen vor Ihrer Bewerbung vollständig durch.
1. Selbstständige Zusammenarbeit
SLO Logistik arbeitet mit selbstständigen Transportpartnern und Subunternehmern zusammen.
Die Zusammenarbeit ist kein Arbeitsverhältnis und keine Anstellung bei SLO Logistik. Sie arbeiten eigenverantwortlich und entscheiden selbst, welche angebotenen Transporte Sie übernehmen möchten.
2. Art der Transporte
Je nach Nachfrage können Transporte innerhalb Deutschlands und, abhängig vom Auftrag, innerhalb Europas angeboten werden.
Mögliche Relationen sind beispielsweise Duisburg → Frankfurt, Frankfurt → Nürnberg, Nürnberg → Düsseldorf oder Düsseldorf → Berlin. Tatsächliche Angebote richten sich immer nach der aktuellen Auftragslage.
Direktfahrten
Express- und Eiltransporte
Sonderfahrten
Same-Day- und Overnight-Transporte
B2B-Transporte
Industrie- und Ersatzteiltransporte
Palettentransporte
3. Keine Auftrags- oder Umsatzgarantie
Sie erhalten verfügbare Transportangebote und entscheiden selbst, ob Sie diese übernehmen.
Bei guter Auftragslage, guter Auslastung und effizienter Einsatzplanung kann ein Fahrzeug beispielhaft einen monatlichen Brutto-Transportumsatz von etwa 10.000 € bis 13.000 € erreichen.
Dieser Wert ist nur ein unverbindlicher Beispielwert und keine Garantie. Der tatsächliche Umsatz kann je nach Markt, Auftragslage, Region, Fahrzeugtyp, Auslastung und Einsatzdauer niedriger oder höher ausfallen.
Erfahrene Fahrer, die GPS/Navigation sicher nutzen, Abhol- und Lieferstellen schnell finden, professionell mit Unternehmen und Kunden umgehen und die Abläufe effizient durchführen, können zu einer besseren Fahrzeugauslastung beitragen. Auch dies ist keine Umsatzgarantie.
Beispielwert: ca. 10.000–13.000 € Brutto-Transportumsatz pro Fahrzeug und Monat
Kein Nettogewinn und kein Gehalt
Die Anzahl der verfügbaren Transporte kann je nach Auftragslage, Region, Fahrzeugtyp, Nachfrage und Zeitraum variieren. Eine Mindestanzahl von Aufträgen oder ein bestimmter Umsatz wird nicht garantiert.
4. Inhalt eines Transportangebots
Vor Annahme eines Auftrags werden die relevanten Informationen mitgeteilt, soweit sie zum Zeitpunkt des Angebots vorliegen. Danach entscheiden Sie, ob der Auftrag für Sie geeignet ist.
Abhol- und Lieferort
Abhol- und Liefertermin
Warenart, Gewicht und Abmessungen
Benötigter Fahrzeugtyp
Ladefläche und Ladevolumen
Gegebenenfalls Ladebordwand oder Hebebühne
Vereinbarter Transportpreis
Weitere wichtige Anforderungen
5. Transportpreise
Die Vergütung wird grundsätzlich pro Transport oder Auftrag vereinbart. Sie hängt unter anderem von Entfernung, Aufwand, Gewicht, Abmessungen, Fahrzeugtyp, Lade- und Entladebedingungen, Marktsituation und besonderen Anforderungen ab.
Unverbindliche Beispiele: 250 €, 300 €, 400 € oder mehr.
Diese Beträge sind ausschließlich Beispiele und stellen weder eine Preisgarantie noch eine Umsatzgarantie dar.
6. Folgeaufträge und Leerfahrten
SLO Logistik versucht, wenn es organisatorisch und wirtschaftlich möglich ist, passende Folgeaufträge in derselben oder einer ähnlichen Richtung zu verbinden. Das kann Leerfahrten reduzieren und die Auslastung verbessern.
Gewicht und Abmessungen
Ladefläche und Ladevolumen
Abhol- und Lieferzeiten
Route
Beispiel: Transport A = 500 €
Transport B = 350 €
Gesamtwert = 850 €
Auch dieses Beispiel und die Kombination mehrerer Transporte sind keine Garantie.
7. Eigene Betriebskosten
Als selbstständiger Transportpartner tragen Sie Ihre betrieblichen Kosten selbst. SLO Logistik übernimmt diese Kosten grundsätzlich nicht, sofern im jeweiligen Vertrag nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Diesel oder Kraftstoff
Fahrzeugleasing oder Finanzierung
Versicherung
Wartung und Reparaturen
Steuern
Reifen
Weitere Betriebskosten
8. Zahlungsbedingungen
Bei einem großen Teil unserer Rechnungen – derzeit ungefähr 80 % – gilt ein Zahlungsziel von 21 Tagen.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich wöchentlich. Die Wochenrechnung wird grundsätzlich freitags für die abgeschlossene Woche erstellt.
Nicht jede Rechnung hat 21 Tage Zahlungsziel. Je nach Auftrag oder Vertrag können auch 30, 40 oder 50 Tage gelten. Wenn Sie einen Auftrag mit 30, 40 oder 50 Tagen Zahlungsziel annehmen, gilt für diesen Auftrag die entsprechend vereinbarte Zahlungsfrist.
Sie erhalten die jeweiligen Vertragsbedingungen vor Beginn der Zusammenarbeit und entscheiden selbst, ob Sie den Vertrag zu diesen Bedingungen abschließen möchten.
Beispiel: Transportleistungen während der Woche → Rechnung am Freitag → bei 21 Tagen Zahlungsziel erfolgt die Zahlung nach Ablauf der vereinbarten 21 Tage.
Maßgeblich ist immer das für den jeweiligen Auftrag oder Vertrag vereinbarte Zahlungsziel.
9. Skonto und frühere Zahlung
In einzelnen Verträgen oder Rechnungen kann eine schnellere Zahlung gegen Skonto vereinbart werden, beispielsweise innerhalb von 7 bis 14 Tagen mit 3 %, 5 % oder 7 % Skonto.
Skonto und verkürzte Zahlungsfristen gelten nur, wenn sie für den jeweiligen Vertrag, Auftrag oder die jeweilige Rechnung ausdrücklich vereinbart wurden. Ein allgemeiner Anspruch besteht nicht.
10. Abrechnung und Dokumentation
Nach Durchführung und ordnungsgemäßer Dokumentation der Transporte erfolgt die Abrechnung nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen.
Für neue Transportpartner kann es eine anfängliche Einrichtungs- und Prüfphase von etwa 21 Arbeitstagen geben. Auch danach gelten ausschließlich die individuell vereinbarten Vertrags- und Zahlungsbedingungen.
11. Fahrzeuge
Besonders interessant sind Fahrzeuge mit einer Laderaumlänge von ungefähr 4,20 m. Koffer- und Planenfahrzeuge sind für viele unserer Transportanforderungen besonders interessant.
Pick-up-Fahrzeuge werden nicht ausgeschlossen, allerdings gibt es dafür im Vergleich deutlich weniger passende Transportaufträge.
Transporter / Sprinter ca. 4,20 m Laderaumlänge
Kofferfahrzeuge ca. 4,20 m
Planenfahrzeuge / Planensprinter ca. 4,20 m
Die ca. 4,20 m sind keine allgemeine Mindestanforderung. Die passende Fahrzeuggröße hängt immer vom jeweiligen Auftrag ab.
12. Pflichtdokumente
Pflicht: Gewerbeschein / Gewerbeanmeldung und Versicherungsnachweis.
Optional: EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz – sie ist keine allgemeine Pflicht.
Pflicht: Gewerbeschein / Gewerbeanmeldung
Pflicht: Versicherungsnachweis
Optional: EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz
Erst nach dieser Bestätigung wird das Bewerbungsformular freigeschaltet.